Eröffnungsrede auf dem 9. Schulbibliothekstag Berlin-Brandenburg am 1. Juni 2024 (Ulrike Wels)

Inhalt

  1. Zahlen / Statistiken
    How to do it?
  2. Institutionalisierung und Administration
    How to do it?
  3. Gesetzeslage
    How to do it?
  4. Stand der Finanzierung
  5. Wie kann es weitergehen? How to do it?

Meine Damen und Herren,  

ich begrüße Sie herzlich zum 9. Berlin-Brandenburgischen Schulbibliothekstag unter dem Titel: 

How to … Schulbibliothek!

Der Titel suggeriert eine Art Kurzanleitung, wie man es schaffen kann, eine Schulbibliothek einzurichten, zu bestücken, offen und lebendig zu halten – für Schülerinnen und Schüler jeder Herkunft und jeden Alters. 

Unsere Idee war es, mit diesem Titel einen positiven Akzent zu setzen, auch wenn uns sehr bewusst ist, dass sich Schulbibliotheken in Berlin, Brandenburg und allen anderen Bundesländern in äußerst prekären Verhältnissen befinden. Schulbibliotheken sind kein Selbstzweck, kein Wert an sich, sondern ihre erste und wichtigste Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler während ihrer Leselernbiografie zu begleiten. Sie sollen dort mit Freude lesen, Informationen finden und die vielbeklagte Lesekompetenz trainieren.  

Denn – die Frage sei erlaubt: Wie können wir es uns im Angesicht der jüngsten PISA und sonstigen Studien erlauben, Schulbibliotheken nicht adäquat mit Sach- und Personalmitteln auszustatten? Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für gesellschaftliche Teilhabe und als solche kaum zu überschätzen. 

Aber – es gibt Menschen, die sich jetzt schon für Schulbibliotheken und die Kinder, die sie besuchen, stark machen. Lassen Sie mich einen Dank an diese Menschen richten, an alle Referierenden des heutigen Tages, an alle Gäste, die hier sind, um etwas über Schulbibliotheken zu erfahren, an die Menschen, die dafür gesorgt haben, dass wir hier an der Kolibri GS tagen dürfen – die Schulleiterin Frau Peters und das Kollegium der Kolibri GS, aber auch das Schul- und Sportamt Marzahn-Hellersdorf und an meine Mitstreiterinnen und Mitstreiter der AGSBB und deren Helferinnen und Helfer. 

Und – es gibt Menschen, die wir heute dafür gewinnen wollen, sich für Schulbibliotheken stark zu machen, bzw. wieder stark zu machen, damit „How to Schulbibliothek!“ über den Tag hinaus ein Entwicklungsprojekt werden kann, das mit Substanz, also mit Konzepten, Geldern und Personal unterfüttert wird – zum Wohl der Kinder. Dafür begrüßen wir heute in Vertretung von Frau Günther-Wünsch den Staatssekretär für Schulbau und Digitalisierung, Herrn Dr. Torsten Kühne. Wir haben uns bereits letzte Woche auf dem Landeselternausschuss getroffen, der zum Thema „Zukunft der Schulbibliotheken“ in Berlin getagt hat und freuen uns, dass wir das dort aufgenommene Gespräch heute und in Zukunft fortsetzen können.  

How to … Schulbilbiothek! 

Eine komplette Kurzanleitung werden wir heute nicht liefern können, aber ich möchte einige Punkte benennen, die im politischen Rahmen dafür wesentlich sind: 

  1. Wir brauchen belastbare Zahlen, wie viele Schulbibliotheken es in Berlin und Brandenburg eigentlich gibt.  
  1. Wir brauchen eine Institution, die hauptamtlich für Schulbibliotheken verantwortlich ist. 
  1. Wir brauchen Maßnahmen, die das Gesetz zu Schulbibliotheken, das in Berlin schon da ist, umsetzen. 
  1. Wir brauchen eine solide Finanzierung.  
  1. Und wir haben einige Ideen, wie wir Schulbibliotheken an den Start bringen können – damit Schülerinnen und Schüler Bibliotheken als Lese- und Lernorte schätzen und nutzen lernen. 

Lassen Sie mich auf diese Punkte kurz eingehen und jeweils ein kleines „How-to do it“ einfügen. 

1. Zahlen / Statistik

Die letzte große Zählung der AGSBB ist von 2020. Ca. 60 % der Schulen in Berlin haben Schulbibliotheken – davon sind etwas mehr an Grundschulen, etwas weniger an Oberschulen. Die jährliche Abfrage des DBV, des Deutschen Bibliotheksverbandes, ist leider nicht aussagekräftig, letztes Jahr haben nur ca. 40 Bibliotheken in Berlin teilgenommen. Der Grund ist, dass die Umfrage kompliziert ist und bedauerlicherweise wohl meist gleich im Email-Mülleimer der Schulleitungen landet.  

    How to do it?  

    Es wäre technisch sicherlich möglich, über die amtliche Schulstatistik, die alle Schulleitungen jedes Jahr ausfüllen müssen, oder über die LUSD, die Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank, eine Abfrage zu starten. Dort müssten Schulleitungen ein Häkchen setzen und evtl. einige, leicht einzuschätzende Fragen beantworten. Das würde mehr Klarheit bringen, um die Lage in Berlin und Brandenburg einschätzen und daraus Handlungsideen ableiten zu können.  

    2. Institutionalisierung und Administration

    Frankfurt, Leipzig und einige andere bundesdeutsche Großstädte haben seit Jahrzehnten schulbibliothekarische Arbeitsstellen. Sie wählen passende Medien aus und verteilen sie an die Schulen, nutzungsfertig beklebt mit Signaturen. Personal können sie jedoch auch nicht stellen. 

    In Berlin gibt es nennenswerte schulbibliothekarische Arbeitsstellen nur in Mitte1, Spandau und v.a. in Köpenick2.  

    Eine solche Institution bräuchte jeder Bezirk, und alle müssten unter dem Dach der Koordinationsstelle Schulbibliotheken im Medienforum, die 2021 eingerichtet wurde, versammelt werden und an einem Strang ziehen. 

    Der Start dieser Koordinationsstelle war nicht schlecht. 2022 gab es gemeinsames Arbeitstreffen mit der SenBJF und der AGSBB, aber die Arbeit konnte nicht fortgesetzt werden, weil sowohl die Leitung des Medienforums, als auch die Koordinationsstelle seit 2023 nicht mehr besetzt sind – und vorläufig aufgrund fehlender Bewerber*innen auch nicht besetzt werden können. Ohne die Koordinationsstelle Schulbibliotheken haben wir große Sorge, dass das mühsam Erreichte versandet, verkümmert und verkommt.  

    How to do it? 

    Bei der Konsolidierung des neuen Berliner Lehrerbildungsinstitutes, in der auch das Medienforum seinen Platz finden wird, muss auch die Koordinationsstelle der Schulbibliotheken mitgedacht werden.  

    An dieser Stelle möchte ich einen dringenden Appell an die Politik – hier an Herrn Dr. Kühne, richten, dass die Prozesse nicht im Sande verlaufen, sondern forciert werden – wenngleich wir einsehen, dass auch Herr Dr. Kühne kein Personal herzaubern kann.  

    Daneben wünschen wir als AGSBB – deren ehrenamtliches Engagement der Größe der Aufgabe keinesfalls gewachsen ist – uns eine Geschäftsführung, die die dringend notwendige Beratung der Schulbibliotheken übernehmen kann und mit dem Medienforum und der Koordinationsstelle kooperieren kann. 

    3. Gesetzeslage

    Zunächst die gute Nachricht: Die Lage in Berlin ist diesbezüglich besser als irgendwo sonst in Deutschland, denn seit 2021 sind Schulbibliotheken im Berliner Schulgesetz verankert. Damit sind wir das erste Bundesland, dass das geschafft hat. In Brandenburg ist das leider nicht der Fall.  

    Im Berliner Schulgesetz heißt es in §16, 2a nun: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz […] auf der Grundlage eines Medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten. […] Schulbibliotheken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“ Was das heißt, darauf möchte ich später noch kurz zurückkommen. 

    Die Gesetzesänderung geht auf die unermüdlichen Bemühungen von Regina Kittler – Sprecherin für Kultur und Bildung bei den Linken zurück – danke dafür!  

    Aber die Existenz von Schulbibliotheken ist damit nur pro forma gesichert – faktisch ist weiterhin keine kontinuierliche Arbeit möglich, weil kein festes Personal für Schulbibliotheken vorgesehen ist. Sie sind oft aus ehrenamtlichem Engagement entstanden, ohne finanzielle und personelle Absicherung. Das ist, wie der Name „Ehrenamt“ schon sagt, aller Ehren wert. Aber schulbibliothekarische Arbeit darf nicht zum überwiegenden Teil Care-Arbeit sein, die Menschen mit großem Herzen zum Wohle der Kinder tun.  

    How to do it?  

    Schulbibliotheken sind eine bildungspolitische Aufgabe. Sie darf nicht zur Beliebigkeit verkommen, wenn Personen ihre ehrenamtlichen Rollen, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ausfüllen können.  

    Der Paragraf im Berliner Schulgesetz ist toll, darf aber kein Ruhekissen sein, sondern er muss eine Grundlage für dessen Inkrafttreten werden. Er muss „umgesetzt“ werden und durch konkrete Maßnahmen praktisch wirksam werden. Denn was heißt z. B: „Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz?“ Besonders die Bibliotheken, die vor dem finanziellen oder räumlichen Aus stehen, interessiert diese Frage brennend.  

    Wir würden uns wünschen, dass die anderen Bundesländer – natürlich auch Brandenburg – hier nachziehen. 

    4. Stand der Finanzierung

    Die gesetzliche Verankerung von Schulbibliotheken hat in Berlin erstmalig seit Jahrzehnten die Ausschüttung von Haushaltsmitteln zur Folge gehabt. Seitdem standen jährlich 380.000 Euro für Sachmittel und 234.000 für Honorarmittel zur Verfügung. 2022/23 hat sich die oben erwähnte – jetzt vakante Koordinationsstelle Schulbibliotheken im Medienforum darum gekümmert, dass das Geld an die Bezirke verteilt wurde.  

    Aber die Honorarmittel können das Personalproblem nicht lösen, im Gegenteil, sie führen zu prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die Menschen werden nur alle drei bis sechs Monate bezahlt. Das ist zum einen entwürdigend, dass Schulen dazu angehalten werden, so mit Personal umzugehen, zum anderen fragen wir uns, wie mit solchen Verträgen sinnvolle Personalpolitik betrieben werden soll. Schulbibliotheken brauchen qualifiziertes oder qualifizierungswilliges Personal, dem eine längerfristige Beschäftigungsperspektive geboten werden kann.  

    Ganz zu schweigen davon, dass das Geld natürlich nicht ausreicht – 234.000 Euro für Honorarmittel, geteilt durch 12 Bezirke sind für jeden Bezirk 19.000 Euro pro Jahr – damit kann man nicht einmal eine Stelle finanzieren. 

    Ebenso prekär sind 1Euro Jobs oder 16i-Maßnahmen, die diejenigen, die die Verträge bearbeiten, unglaublich viel Kraft und Zeit kosten und für Angestellte und Schulen nur Rettungsringe sind, mit denen man sich eine Weile über Wasser halten kann. 

    Die Problematik der ehemaligen Bonus-Schulen ist eine weitere große Baustelle, denn deren Schulbibliotheken sind im Moment besonders gefährdet. Idee der Bonus-Gelder war und ist, Schulen in sozial schwacher Lage mit zusätzlichen Geldern für Projekte, Personal und Sachmittel zu unterstützen. Viele Bonus-Schulen haben die Gelder genutzt, um Personal damit zu finanzieren, z. B. für die Schulbibliothek. Der Haken an der Sache ist, wenn der Anteil lehrmittelbefreiter Schülerinnen und Schüler unter 50 % sinkt, verlieren Schulen ihren Bonus-Status und das Geld fällt weg. Und fällt das Geld weg, kippt auch die Stelle, und damit kippt die Schulbibliothek – und jahrelange intensive Mühe, den Kindern einen Ort zum Lesen und Arbeiten zu schaffen, geht den Bach runter. Diese Schulen – deren Schulbibliotheken laut Gesetz Bestandsschutz haben, brauchen Geld, um etablierte Strukturen zu sichern. 

    Angesichts dessen erscheint die Problematik nicht ausgegebener Gelder etwas absurd. Die im Haushalt vom Senat bereitgestellten Finanzen, von denen ich oben gesprochen hatte, konnten im letzten Jahr nicht vollständig ausgegeben werden. Denn Geld ausgeben macht nicht nur Spaß, sondern vor allem auch Arbeit.  

    Seit die Koordinationsstelle Schulbibliotheken im Medienforum nicht mehr besetzt ist, konnte das Geld nur noch an die Bezirke in „auftragsweiser Bewirtschaftung“ verteilt werden – was damit gemacht wird, liegt in der Hand der ohnehin überlasteten regionalen Schulaufsichten.  

    In Friedrichshain/Kreuzberg kam am 16.5.24 eine Mail, man könne bis zum 24.5. (also 8 Tage später – dazwischen waren die Pfingsttage) Sach- und Honorarmittel in Höhe von 28.000 Euro (für den gesamten Bezirk) beantragen. Allerdings kam am 31.05.24 die ernüchternde Nachricht, dass für die in Aussicht gestellten 28.000 Euro Beantragungen in Höhe von knapp 35.000 Euro für Sachmittel und knapp 60.000 Euro für Honorarmittel bei der Schulaufsicht eingelaufen sind – also insgesamt 95.000 Euro – und das nur von den Schulen, die die Bestelllisten und Honorarverträge quasi schon in der Schublade hatten. Die traurige Lösung der Schulaufsicht Friedrichshain Kreuzberg ist nun, jeder Schule, die um Mittel gebeten hat, 1.000 Euro für Bücher zur Verfügung zu stellen.  

    Alle drei Probleme, prekäre Beschäftigungsverträge, wegfallende Bonusmittel und fehlende Steuerung bei der Verteilung der Gelder bzw. insgesamt zu niedrige Mittel zeigen, dass guter Wille zur Institutionalisierung und Finanzierung der Schulbibliotheken durchaus da ist – die Durchführung ist aber – wie so vieles in den letzten Jahrzehnten Bildungspolitik in Berlin – konzeptionell nicht durchdacht und damit sehr problematisch. 

    5. Wie kann es weitergehen? How to do it?

    Unser – im Moment utopischer – Wunsch wäre es, dass in Deutschland wie in Schweden jede Schule verpflichtet wäre, eine Schulbibliothek einzurichten – ab 2025 müssen die schwedischen Schulbibliotheken sogar mit bibliothekarischem Fachpersonal ausgestattet werden – zum Nutzen der Kinder, denen eine professionelle Begleitung ihrer Lesebiographie an die Seite gestellt wird.  

    In Deutschland sind wir Lichtjahre davon entfernt. Aber der pragmatischen Frage, was mit den momentanen bildungspolitischen Entscheidungen möglich ist, sollen und müssen wir uns stellen. 

    Zumindest in den Brennpunktschulen tun sich in jüngster Zeit einige Möglichkeiten auf:  

    Zum ersten gibt es an 16 Grundschulen in Berlin seit dem Schuljahr 2023/24 Familiengrundschulzentren, über die die zusätzliche Anstellung einer Sozialarbeiterin/ eines Sozialarbeiters oder einer Erzieherin/ eines Erziehers möglich wäre, der/ die Leseförderung betreibt und ein Lesezimmer oder eine Schulbibliothek einrichten könnte. Diese Menschen bräuchten allerdings eine begleitende Beratung, Qualifikation und Unterstützung, für die an verantwortlicher Stelle Regelungen getroffen werden müssen. Qualifizierungsmöglichkeiten jedenfalls gäbe es, z. B. über die Akademie für literale und mediale Bildung, deren Weiterbildung über die Freie Universität läuft, und die ein hohes qualitatives Niveau garantieren kann.  

    Zum zweiten soll über das Startchancen-Programm Lernförderung in Deutsch und Mathematik stärker in den Fokus rücken. Für die nächsten 10 Jahre werden jährlich 46 Mio, also insgesamt 460 Mio Euro bereitgestellt. Berlin startet im nächsten Schuljahr mit 59 Schulen, insgesamt sollen mit dem Programm 150-160 Schulen ausgestattet werden. Kriterien für die Auswahl der Startchancen-Schulen sind Armut, Migration und die Ergebnisse der schulischen Vergleichsarbeiten VERA 3 und VERA 8. In der Presseerklärung zum Startchancen-Programm heißt es jedenfalls explizit, dass die Einrichtung von Kreativ- und Lernlaboren, Werkstätten, Bewegungsräumen und Schulbibliotheken gefördert werden kann. Bei diesen Schulen könnte die Einrichtung eines Lesezimmers oder einer Schulbibliothek als Forderung hinterlegt werden. Der Nutzen wäre immens. 

    In beiden Fällen – bei den Familiengrundschulzentren und den Startchancen-Schulen müsste die Koordinationsstelle Schulbibliotheken im Medienforum mit ins Boot – sie müsste beraten und begleiten – damit die Leseförderung nicht wieder beliebig wird.  

    Wir als AGSBB können hier leider nur teilweise zuarbeiten und beraten – und es sei klar gesagt – wir alle machen diese Arbeit ehrenamtlich neben unseren Berufen – wir können leider keine verlässliche Grundlagenarbeit betreiben und müssen uns auf Lobbyarbeit beschränken, solange wir niemanden haben, der oder die den Verein kontinuierlich mit einer Stelle unterstützen kann. Auch für die AGSBB gilt, dass Leseförderung nicht ausschließlich Care-Arbeit sein kann, die von der Kraft und dem guten Willen einzelner abhängt – dafür ist das Thema Leseförderung zu wichtig. 

    Im Rahmen dieser beiden Ideen, der Familiengrundschulzentren und der Startchancenschulen, bleibt die Lage der ehemaligen Bonus-Schulen und sicherlich vieler anderer, die andere Probleme haben, weiterhin ungeklärt – aber: der gesetzlich zugesicherte Bestandschutz dieser Bibliotheken muss ebenfalls gewährleistet werden. 

    Dennoch – und damit komme ich zum Schluss – gerade mit dem Startchancen Programm könnte ein Anfang gemacht werden, mit dem Berlin endlich ein positives Signal in Sachen Bildungspolitik setzen kann, und das bundesweit Schule machen kann. Damit würde ein Zeichen gesetzt für die Kinder, die zu oft durch den Fokus der Verwaltungszwänge aus dem Blick geraten. Denn die Kinder sind unsere Zukunft – sie sind es, die im Zentrum stehen müssen. 

    In diesem Sinne: Lassen Sie uns starten! How to – Schulbibliothek! 

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